Grabinschrift Waldfriedhof

Die Bedeutung von Grabinschriften

Die meisten Grabsteine tragen eine Inschrift, die Auskunft über den Namen und die Lebensdaten der verstorbenen Person gibt. Manche sind mit religiösen oder individuellen Sprüchen und Symbolen versehen. Grabinschriften dienen der Kennzeichnung eines Grabes, aber vor allem machen sie ein Grab zu einer persönlichen Gedenkstätte, wo Angehörige einen Ort für ihre Trauer finden.

Grabinschriften findet man nicht nur auf Grabsteinen. Auch Grabplatten, Tafeln, Kreuze und Skulpturen können Träger einer Inschrift sein. Auf der niederländischen Insel Vlieland nutzte man früher sogar Walknochen für Grabinschriften. Bereits in der Antike waren römische Grabsteine mit Inschriften versehen. Viele Kulturen gedenken der Toten auf diese Art und Weise, wobei sich die Bräuche individuell unterscheiden können.

Nach christlicher Tradition beinhaltet eine Grabinschrift mindestens den Namen und die Lebensdaten der verstorbenen Person. Darüber hinaus sind christliche Symbole und Bibelverse üblich. In der jüdischen Bestattungskultur wurden Grabsteine (Mazewot) ursprünglich nur auf hebräisch beschriftet. Sie beinhalten den Namen der verstorbenen Person, den Vaternamen bei Männern oder den Namen des Ehemannes bei Frauen und die Lebensdaten. Auch jüdische Sprüche und Symbole sind üblich. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts werden Inschriften zudem in der jeweiligen Landessprache auf die Rückseite gesetzt. Muslimische Grabsteine enthalten traditionellerweise den Namen (auch der Mutter und des Vaters) und die Lebensdaten des Verstorbenen. Häufig findet man Bildgravuren, welche die verstorbene Person darstellen.

Bei den heutigen Gestaltungswünschen von Grabinschriften zeigt sich immer stärker der Trend zur Individualisierung. Statt religiös geprägter Traditionen sollen Grabinschriften vor allem Ausdruck der individuellen Persönlichkeit der verstorbenen Person sein. Rechtlich steht diesem Wunsch nichts im Wege, jedoch ist die jeweilige Friedhofsverwaltung für die Genehmigung zuständig. Eventuell anstößige oder gar beleidigende Inschriften und Symbole sind tabu. Der Friedhof soll ein friedvoller Ort der Ruhe für Verstorbene und Hinterbliebene sein. Ausgefallene Wünsche sollten daher rechtzeitig mit der Friedhofsverwaltung abgestimmt werden. Ist diese einverstanden, können Sie im Anschluss einen Steinmetz mit der Gestaltung der Grabinschrift beauftragen. Und was passiert mit dem Grabstein nach Ablauf der Liegezeit?

Wird das Grab nach Ablauf der Liegezeit aufgelöst, muss der Grabstein entfernt werden. Dies können Sie entweder selbst tun oder Sie beauftragen einen Steinmetz mit der Räumung des Grabsteins, wodurch der Besitzanspruch abgegeben wird. In diesem Fall finden Grabsteine häufig eine praktische Wiederverwendung, zum Beispiel im Straßenbau. Die Inschrift wird vor einer Neuverwertung des Grabsteins vom Steinmetz entfernt um diesen unkenntlich zu machen und Angehörige vor einer unerwarteten Begegnung mit dem Grabstein zu schützen.

Undenkbar?

Im Jahre 2017 stießen Angehörige bei dem Besuch eines deutschen Freizeitparks zufällig auf den Grabstein des Großvaters, der als Dekoration vor einem „Geisterhaus“ platziert war. Der Freizeitbetreiber hatte sich dafür vor Gericht zu verantworten.