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Holzsarg für Erdbestattung mit Blumenarrangement

Erdbestattungen

Die Erdbestattung gehört zu den ältesten und heute zu den häufigsten Bestattungsformen der Welt. Hierbei wird der Körper in vorgegebener Tiefe unter der Erde beigesetzt. Wenn wir von einer Beerdigung sprechen, ist damit die Erdbestattung gemeint. In Deutschland ist die Beisetzung in einem Holzsarg Pflicht.

Nach dem christlichen Glauben ist der Mensch aus Erde entstanden und wird nach dem Tod erneut der Erde überführt. Das Element Erde steht somit für die Vergänglichkeit und den ewigen Kreislauf des Lebens.
Für eine Erdbestattung stehen auf dem Friedhof Wahl- und Reihengräber zur Verfügung. In einem Wahlgrab können mehrere Personen und bis zu vier Urnen beigesetzt werden. So besteht die Möglichkeit Familienangehörige gemeinsam in einem Grab zu bestatten. Das Nutzungsrecht für ein Wahlgrab beträgt mindestens 20 Jahre und kann verlängert werden.

Ein Reihengrab ist eine von der Stadt festgelegte Grabstätte. Hier darf nur eine Person beigesetzt werden. Das Grabnutzungsrecht verfällt nach 20 Jahren und kann nicht verlängert werden.